Abgabe von Alkohol
Alternsnachweis für den Kauf von Alkohol
Nach §9 JuSchG ist es verboten,
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben.
- andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendschutzes sind zusammengefasst alle Minderjährigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bei der Bestellung von alkoholischen Getränken muss uns ein Altersnachweis vorgelegt werden.
Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 § 1 ODR-VO (Online-Streibeilegungs-Verordnung):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: (http://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten über online getätigte Käufe oder abgeschlossene Dienstleistungsverträge zu nutzen.